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Die Bundeswaldinventur attestiert, dass der aktive Waldbau zu besser klimaangepassten Wäldern geführt hat. Der Kohlenstoffvorrat im Wald ist langjährig stabil, hat seit 2017 aber um 3 % abgenommen. Sektoral betrachtet richtig, aber dabei wird außer Acht gelassen, dass entnommenes Holz, das zu langlebigen Produkten verarbeitet wird, den Kohlenstoff weiterhin bindet.

DFUV – es geht besser ohne neues Bundeswaldgesetz.

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In vielen Regionen der Erde sind Wälder durch Abholzung gefährdet. Diese Probleme lassen sich aber nicht lösen, indem in Ländern ohne Entwaldung, wie z. B. in Deutschland, die nachhaltige Holznutzung durch bürokratische Melde- und Nachweispflichten gegängelt wird. Wir setzen uns für Regeln ein, die Fleißige nicht sinnlos belasten, sondern die Probleme wirklich lösen.

DFUV – für Bürokratieabbau im Wald.

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Im September wird der DFUV an rund 20 Veranstaltungen teilnehmen, darunter Fachtagungen, Publikumsmessen, Beiratssitzungen, Parteiveranstaltungen, Minister- und Politikgespräche und viele mehr. Dabei vertreten wir als Verband die Interessen der forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen – natürlich alles zusätzlich zu unserer täglichen Büroarbeit.

DFUV – lass‘ Dich vertreten!

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Während viele die Sommermonate zur Regeneration nutzen, sind wir beim DFUV weiterhin in Habachtstellung. Denn neben den bereits bestehenden Einschlagsrestriktionen in der Sommerzeit lauern in der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur weitere Einschränkungen, die es kritisch gegen die Vorteile einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung abzuwägen gilt.

DFUV – in der Ruhe liegt die Kraft.

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Rückezüge sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Sinne der Verordnung
(Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung ist Erleichterung und Erfolg für die Branche)

Mit einer im Juni umgesetzten Ergänzung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besteht nun Klarheit, dass Rückezüge bzw. Forwarder von der Definition der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (sfA) erfasst sind.

Der DFUV als Interessenvertretung der Forstunternehmer und Forsttechnikanbieter hatte sich in den letzten Monaten intensiv für diese Änderung eingesetzt – mit Erfolg!

Damit besteht nun eine für alle nachvollziehbare und dringend erforderliche Regelung. Denn zuletzthatten technische Überwachungsvereine, wie die DEKRA, aber vor allem auch die Zulassungsbehörden verschiedener Bundesländer immer wieder Zweifel an der Einordnung der Rückezüge als sfA festgestellt. Technische Gutachten wurden nicht wie üblich erteilt und die Zulassungsbehörden versagten eine Betriebserlaubnis als sfA.

„Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist fachlich zu überzeugen und eine Ergänzung der FZV herbeizuführen, die neben der grundsätzlichen Definition nun explizit die Rückezüge als sfA aufführt“, so Dr. Maurice Strunk, Geschäftsführer des DFUV.

In der nun vorgenommenen Ergänzung heißt es, dass unter den Begriff der sfA auch fällt, ein: „Holzrückefahrzeug, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde, das mit einer Vorrichtung für Lade- und Sortierprozesse ausgerüstet ist und dessen im öffentlichen Straßenverkehr zulässige Nutzlast 500 Kilogramm nicht überschreitet.“ (§ 2 FZV).

Die in der Definition angegebene Nutzlast von „lediglich“ 500 Kilogramm mag zunächst verwundern. Allerdings erlauben die technischen Gutachten, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis maßgeblich sind, ohnehin nicht mehr als meist 300 kg Zuladung auf öffentlichen Straßen. Die neue Regelung führt in der Praxis also zu keiner zusätzlichen Einschränkung. Es wird lediglich deutlich, dass ein Gütertransport abseits der eigentlichen Arbeitsaufgabe (wie bereits bisher) nicht zugelassen ist.

Auch der nun enthaltene Verweis auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde darf nicht mit der Begrenzung auf „20 Kilometer pro Stunde“ verwechselt werden.

Zulassungsfreie Fahrzeuge, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sind nur dann von der Kennzeichenpflicht befreit, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Kilometern pro Stunde aufweisen und dies im öffentlichen Straßenverkehr durch entsprechende Schilder an den beiden Außenseiten links und rechts sowie hinten gekennzeichnet ist.

„Die Ergänzung in der FZV entspricht uneingeschränkt dem im DFUV abgestimmten Vorschlag, den wir gemeinsam mit schriftlichen Stellungnahmen des Verbandes und abgestimmt mit Ministerien in den Prozess einbringen konnten“, so Strunk.

„Es wird klargestellt, dass Rückezüge sfA sind und das Vorgehen in den Bundesländern wird vereinheitlicht. Die Arbeit der Maschinenhersteller wird vereinfacht, Rechtssicherheit für Forstunternehmer geschaffen, bürokratische Mehrbelastungen werden abgebaut und erhebliche regelmäßige zusätzliche Kosten verhindert“, so Strunk.

Die Diskussion über die Einordnung der Rückezüge als sfA wird teilweise schon Jahrzehnte geführt. Vor allem in Bund-Länder-Fachausschüssen (BLFA), also nicht öffentlich tagenden Gremien auf Arbeitsebene des Bundesverkehrsministeriums mit Vertretern der Landesministerien.

Dort war einerseits erkannt worden, dass Rückezüge Arbeitsmaschinen sind. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sie zum Transport von Gütern geeignet seien, ihre Eigenschaften also zumindest nicht mit der Definition der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen laut FZV in Einklang stehen. Denn in der FZV (§ 2 Nr. 17) werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen als Fahrzeuge definiert, die nach ihrer Bauart und den mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, nicht jedoch zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.

Dadurch, dass einige Bundesländer die kritischen Beschlüsse zu den Rückezügen als sfA bereits umsetzten, kam es in den letzten Jahren zu einer völlig unterschiedlichen Handhabungspraxis und Betriebserlaubnisse für Rückezüge wurden immer häufiger nicht erteilt. Wäre den Rückezügen die Eigenschaft als sfA einheitlich abgesprochen worden, hätte das in letzter Konsequenz bedeuten können, dass das Rücken mit Forwardern einen gewerblichen Gütertransport darstellt.

Es wären nicht nur Zulassungs- und Kennzeichenpflichten, daraus resultierend TÜV-Prüfungen und ggf. eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen nötig geworden, sondern eventuell sogar Lkw-Führerscheine für die Maschinenbediener und Transportlizenzen für die Maschinenbetreiber zur Pflicht geworden.

Deshalb hat sich der DFUV im Jahr 2021 sofort eingeschaltet, als bekannt wurde, dass in einer BLFA-Sitzung erneut die Auffassung bestätigt wurde Forwarder seinen zum Transport von Gütern geeignet und damit nicht von der Definition einer sfA nach der Verordnung erfasst.

Über Anschreiben an die Hausspitze des Bundesverkehrsministeriums, gezielte Kontakte in einzelne Landesverkehrsministerien, zahlreiche Fachgespräche im Hintergrund, unterstützt durch technische Gutachten und schriftliche Stellungnahmen sowie die Zuarbeit bei Definitionsvorschlägen, konnten mehrere Folgebefassungen in den Bund-Länder-Gremien erwirkt und letztlich die Lösung einer ergänzten FZV erreicht werden.

Die Änderung der FZV hat der Bundesrat nach Befassungen des Verkehrs-, des Umwelt- und des Innenausschusses in seiner Sitzung Mitte Mai einstimmig gefasst.

Für Strunk ist dieser Erfolg auch eine Bestätigung des aktuellen Kurses des DFUV. „Wir haben die Hersteller- und Händler von Forstmaschinen und Forsttechnik schon vor einiger Zeit als wichtige Säule in den DFUV aufgenommen.

Forstunternehmer können die Arbeit des DFUV mittlerweile nicht nur als Teil eines Landesverbandes unterstützen, sondern auch dann Mitglied werden, wenn sie kein Interesse an einer Landesmitgliedschaft haben.

Und wir sind den unbequemen Weg von Beitragserhöhungen für unsere Mitglieder gegangen, um uns professionell aufstellen zu können.“

„Ich hoffe, dass viele Forstunternehmer unseren Erfolg für die Branche zum Anlass nehmen und Mitglied im DFUV werden. Das kostet Geld – auch nicht wenig, aber kein Mitglied zu sein ist für Forstunternehmer am Ende deutlich teurer. Denn Erfolge, wie jetzt bei den Rückezügen, gelingen uns in Zukunft nur auf Basis eines mitgliederstarken DFUV, der die Interessen dieses speziellen Berufszweigs vertritt“, so Strunk abschließend.

Hier Pressemitteilung downloaden!

Als Netzwerk der Forstunternehmen und Forsttechnik in Deutschland bewirkt der DFUV sogar Beschlüsse des Bundesrates. So wurde im Mai 2024 eine von uns initiierte Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen, die Rückezüge jetzt einheitlich als selbstfahrende Arbeitsmaschinen anerkennt.

DFUV – in Deinem Interesse.

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Ob auf landes-, bundes- oder europapolitischer Ebene: Als Netzwerk der Forstunternehmen und Forsttechnik und Vertretung der berufsständischen Interessen sind wir stets im Austausch mit der Politik, um an Neuerungen frühzeitig mitarbeiten und unsere Mitglieder frühzeitig informieren zu können. Besuch‘ uns auf der KWF-Tagung und informier‘ Dich über uns! Du findest uns auf dem Freigelände, 100 m nördlich vom Eingang West.

DFUV – wir freuen uns auf Deinen Besuch.

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Der nasse Winter hat die Holzernte erschwert, die Brut- und Setzzeit fordert ihren Tribut, in alten Buchenwäldern soll oft nicht mehr gearbeitet werden und Forderungen nach neuen Nationalparks und Flächenstilllegungen verschärfen stetig die Situation. Warum wird trotz großer Nachfrage nach dem nachwachsenden Rohstoff Holz dessen Nutzung immer weiter eingeschränkt?

DFUV – Für eine nachhaltige Zukunft der Forstwirtschaft!

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Hast Du schon von der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) oder dem Nature Restoration Law gehört? Fragst Du Dich auch, was das für Dich, Deinen Betrieb und Deine tägliche Arbeit bedeutet? Wir stehen mit den jeweiligen Behörden dazu in Kontakt und sorgen dafür, dass Du immer gut informiert bist.

DFUV – Mitglied sein lohnt sich!

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Am Donnerstag, den 21.03.2024, haben die Vorstände des DFUV (vertreten durch die Vorstandsmitglieder Vera Butterweck-Kruse und Norbert Harrer) und der Vorsitzende des Österreichischen Forstunternehmerverbandes ÖFUV, Peter Konrad, im Rahmen des Forstliche Unternehmertages 2024 in Freising die folgende “Charta für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung in Deutschland und Österreich” unterzeichnet.

Die wortgleiche Erklärung wurde kürzlich schon u. a. vom DFWR, dem Deutschen Forstwirtschaftsrat, in Salzburg als „Salzburger Erklärung“ unterzeichnet.
Wir – der DFUV – schließen uns hiermit dieser Erklärung an, denn es ist höchste Zeit für einen Kurswechsel!

Charta für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung
in Deutschland und Österreich

unterzeichnet von den Vertretern der Deutschen und Österreichischen Forstunternehmerverbände.

Unsere Wälder, Äcker, Wiesen, Weiden, Almen, Flüsse, Berge und Seen, unsere einzigartige Kulturlandschaft sind die Lebensgrundlage der Menschen in unseren Regionen. Unsere gemeinsame Heimat wird von den Bäuerinnen und Bauern, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern mit viel Arbeit, Fleiß und Kraft gestaltet und erhalten. Der im internationalen Vergleich herausragende Zustand der Wälder ist dieser jahrhundertelangen verantwortungsvollen und nachhaltigen Arbeit unserer Waldbesitzer und Bauern zu verdanken. Unsere Wälder sichern alleine in Deutschland und Österreich entlang der Wertschöpfungskette Forst und Holz insgesamt mehr als 2,9 Millionen Arbeitsplätze bei einer Wertschöpfung von mehr als 216 Milliarden Euro jährlich.

Auch in Zukunft brauchen wir gesunde, vitale und zukunftsfähige Wälder, um deren Leistungen durch unsere traditionelle, aktive und nachhaltige Bewirtschaftung für unseren gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum, aber vor allem auch für künftige Generationen sicherzustellen. Dies gilt für unseren heimischen Rohstoff Holz genauso wie für Energie, sauberes Wasser, Sicherheit vor Hochwasser, Lawinen, Muren und die Erholung.

Damit Deutschland und Österreich weiterhin lebenswerte und wertvolle Region bleiben, müssen Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Verantwortung dafür liegt – und das ist in den Regionen selbst. Dieses grundlegende Prinzip der Union ist unter dem Begriff Subsidiarität zusammengefasst und muss wieder verstärkt den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden. Denn Gruppen ohne direkte Verantwortung für die Menschen in unseren Regionen und ohne Bezug zu unserer
Waldbewirtschaftung können und dürfen nicht darüber bestimmen, wie wir zu leben haben. In Brüssel müssen durch Verordnungen und Richtlinien jene gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Freiheit und Selbstbestimmung fördern und sich an vorbildhaften Regionen wie Deutschland und Österreich orientieren.

Wir können unsere Wälder für unsere Kinder und Enkel nur erhalten, wenn sie auch künftig aktiv bewirtschaftet und gepflegt werden. Genau das konterkariert aber die derzeitige EU-Politik durch völlig falsche Vorgaben und Weichenstellungen. Denn sie ist einseitig darauf ausgerichtet, Forstwirtschaft und Holznutzung zu behindern und die Wälder sich selbst zu überlassen. Sie setzt auf Ideologie statt auf Fakten und auf Bevormundung statt auf Vertrauen.

Diese Politik ist zum Scheitern verurteilt. Denn sie ist ein Bärendienst für den Klimaschutz und für den Erhalt unserer lebenswerten Heimat. Und sie ist letztlich in ihrer Einseitigkeit gegen die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Wohlstandssicherung der Menschen gerichtet.

  • Sie gefährdet Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfungsketten und die Versorgung mit dem klimafreundlichsten aller Rohstoffe – unserem heimischen Holz.
  • Sie will die Entwaldung in der Welt bekämpfen (EUDR) und setzt dafür die Zukunft unserer eigenen heimischen Wälder aufs Spiel – indem sie ein „Bürokratiemonster“ schafft, das den dringend notwendigen Aufbau und die Pflege klimafester Wälder ausbremsen wird.
  • Sie gefährdet damit unsere Heimat, unsere Lebensgrundlagen, unsere Lebensräume und letztlich sogar die Biodiversität, der sie sich so einseitig verschrieben hat.

Wir fordern eine europäische Politik, die unseren Waldbesitzern bei der aktiven und nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder unter die Arme greift. Eine Politik, die an den Erfordernissen der Wälder und an den Nöten der Menschen, die sie pflegen, ausgerichtet ist. Anstatt sie durch immer neue überzogene Vorgaben zu gängeln und damit im Glauben an die europäische Idee zu erschüttern, muss Brüssel ihnen endlich Vertrauen entgegenbringen. Eine Politik, die sich am Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit orientiert. Nur mit den Waldbesitzern und nicht gegen sie sichern wir klimastabile, zukunftsfähige Wälder im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Es ist Zeit für einen Kurswechsel:

  • Dafür müssen die Waldbesitzer und Unternehmen mit am Tisch sitzen. Wir fordern daher eine umfassende Einbindung im Rahmen eines strukturierten Dialogs für die aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung und ein klares Bekenntnis der Europäischen Kommission, dass Entscheidungsprozesse dahingehend optimiert werden müssen.
  • Um kurzfristig auch weitere Belastungen abzuwenden, muss umgehend eine Revision der Entwaldungsverordnung vorgelegt werden. Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten müssen rasch ausgeräumt werden, damit diese Verordnung nicht zu einem Belastungspaket für die Forstwirtschaft und Unternehmen wird. Die Eindämmung der globalen Entwaldung und Waldschädigung kann nicht mit bürokratischer Schikane gegen die vielen Waldeigentümer in unseren Regionen erreicht werden.